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aktuelle Corona Verordnung

Laut des aktuellen 15. Hygieneplans gelten derzeit folgende neuen Regelungen an Grundschulen:

  • 3 Tests pro Woche an der Schule (Montag, Mittwoch, Freitag)

  • keine Quarantäne als Kontakteiner infizierten Person während des Schulbetriebs

  • die Quarantänepflicht für Kontaktpersonen im privaten Bereich gilt weiterhin, nicht jedoch für vollständig geimpfte und genesene Personen.

  • Nach einem bestätigten positiven Corona-Test muss die infizierte Person für 10 Tage in Quarantäne, kann sich jedoch nach 7 Tagen mit einem negativen Test (kein Selbsttest) freitesten.

Alles Gute, bleiben Sie gesund



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